Stand 08/2026
Campingplatz Hirtenteich GmbH – AGB
1. Zustandekommen des Vertrags
Reservierungen können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Internetformular vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingplatz den Abschluss eines Campingvertrages an. Der Campingvertrag kommt erst mir der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingplatz und der Überweisung der Anzahlung gem. Ziff. 3. zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz und/oder Standplatznummer besteht nicht.
2. Entgelt
Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus den aktuellen Preislisten des Campingplatzes. Der Gast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen zu informieren.
3. Zahlungsbedingungen
Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig. Diese beträgt 25 % der Übernachtungskosten. Sie ist spätestens 21 Tage vor dem Aufenthalt auf unser Konto bei der Kreissparkasse Ostalb, IBAN DE94 6145 0050 1000 3019 66, BIC OASPDE6A unter Angabe der Buchungsnummer zu zahlen. Der verbleibende Restbetrag ist vor Ort in bar oder per EC-Karte oder per Kreditkarte zu begleichen.
Bei fristlosem Verstreichen der Zahlungsfrist wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung gelöscht und es kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
4. An- und Abreisezeiten
Der Standplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anmeldung ist bereits ab 13:00 Uhr möglich. Die Anreisezeit endet um 18:00 Uhr. Eine Anreise nach 18:00 Uhr ist nur in absoluten Ausnahmefällen und auch nur nach Absprache mit dem an diesem Abend diensthabenden Rezeptionspersonal möglich. Dem Campinggast wird bei Anreise eine Schrankenkarte ausgehändigt, die nur für das angemeldete Fahrzeug gültig ist. Der Campinggast haftet für den Missbrauch der Schrankenkarte, auch durch andere Personen. Es ist Sache des Campinggastes hierfür eine Versicherung abzuschließen. Der Standplatz muss am Abreisetag bis 12:00 Uhr sauber verlassen werden, die Mietunterkunft muss bis 11:00 Uhr besenrein verlassen werden, abgeschlossen werden und der/die Schlüssel an der Rezeption abgegeben werden. Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden. Die vertragsgerechte Räumung ist jedoch Hauptpflicht des Campinggastes. In der Nebensaison kann die Abreise eventuell später erfolgen, bedarf aber der vorherigen Zustimmung der Rezeption. Die Schrankenkarten sind bei Abreise wieder abzugeben.
5. Aufenthalt/Besuch
Der Campingplatz darf nur mit der angemeldeten Personenanzahl genutzt werden. Besucher müssen vor Betreten des Platzes angemeldet werden und es muss eine Besuchergebühr nach der aktuell gültigen Preisliste bezahlt werden. Der Standplatz darf nur mit einer Campingausrüstung (1 Zelt oder 1 Wohnwagen inkl. 1 Auto oder 1 Wohnmobil/Campervan) belegt werden. Zusätzliche Campingausrüstungen und Fahrzeuge bedürfen der Zustimmung der Rezeption und müssen angemeldet und ggf. bezahlt werden.
Der Campinggast erkennt für sich und für die von ihm angemeldeten Personen die Platzordnung an. Diese ist Bestandteil des Vertrags. Sie ist vor der Rezeption ausgehängt, im Internet veröffentlicht und kann auf Wunsch übersandt werden.
6. Mängel
Sofern der zugewiesene Standplatz bzw. sonstige Vertragsleistungen nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen, hat der Campinggast der Campingverwaltung die Mängel am Feststellungstag, spätestens aber am darauf folgenden Tag anzuzeigen.
7. Haftung
Der Gast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den Standplatz sowie Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Schäden die während des Aufenthaltes durch den Gast selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen und mit Ausnahme der Beweisführung des Nichtverschuldens zu ersetzen. Ansprüche des Campinggastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Campingplatz die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Campingplatzes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Campingplatzes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Der Campingplatz weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z. B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können.
8. Umbuchung / Rücktritt / Nichtanreise
Umbuchungen wirksamer Verträge sind ohne rechtsverbindlichen Anspruch des Campinggastes grundsätzlich möglich. Sie werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Campingplatz wirksam. Bis 28 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag ist eine Umbuchung unentgeltlich möglich. Ab dem 27. Tag vor Anreise entstehen Kosten entsprechend den nachfolgenden Rücktrittsbestimmungen.
Der Campinggast kann jederzeit vor dem vereinbarten Anreisetag vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Campingplatz.
Bei einem Rücktritt vor dem vereinbarten Anreisetag kann der Campingplatz folgende pauschalierte Rücktrittskosten verlangen:
- Rücktritt bis 28 Tage vor Anreise: 10 % der vereinbarten Übernachtungskosten
- Rücktritt 27 bis 15 Tage vor Anreise: 15 % der vereinbarten Übernachtungskosten
- Rücktritt 14 bis 1 Tag vor Anreise: 25 % der vereinbarten Übernachtungskosten.
In diesen Pauschalen sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung berücksichtigt.
Rücktritt am Anreisetag
Als Anreisetag im Sinne dieser Rücktrittsbestimmungen gilt der vereinbarte Anreisetag ab 00:00 Uhr. Geht die Rücktrittserklärung ab 00:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages beim Campingplatz ein, findet die vorstehende Staffelung der Rücktrittskosten keine Anwendung. Ein Rücktritt am Anreisetag wird hinsichtlich der Zahlungspflicht einer Nichtanreise gleichgestellt.
Bei einem Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichtanreise ohne vorherige Rücktrittserklärung ist das vereinbarte Entgelt für eine Dauer von bis zu zwei gebuchten Tagen in voller Höhe und für jeden weiteren gebuchten Tag in Höhe von 50 % zu zahlen.
Entsprechendes gilt bei verspäteter Anreise, Verkürzung des gebuchten Aufenthalts oder vorzeitiger Abreise für die hierdurch nicht in Anspruch genommenen gebuchten Aufenthaltstage.
Dem Campinggast bleibt in allen vorgenannten Fällen ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Campingplatz kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einnahmen aus einer tatsächlichen anderweitigen Belegung des für den Campinggast freigehaltenen Standplatzes sowie ersparte Aufwendungen werden auf den Anspruch des Campingplatzes angerechnet.
Der Campingplatz ist berechtigt, einen nicht in Anspruch genommenen Standplatz anderweitig zu vergeben.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
9. Streitbeilegung
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Sonstige Vereinbarungen
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff Campingplatz verwendet wird, ist hiermit das Unternehmen Campingplatz Hirtenteich GmbH in Lauterburg gemeint.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.